Abtreibung

Oft gestellte Fragen

 

 

1.) Darf man über das Leben eines anderen verfügen?

Jeder Mensch, ob behindert oder gesund, schwarz oder weiß, geboren oder ungeboren, besitzt den gleichen Wert und die gleiche Würde. Dies gilt ausnahmslos für jedes menschliche Leben von der Empfängnis an. Lange Zeit hielt man Schwarze für minderwertig und versklavte sie. Im Dritten Reich hielt man Juden, Zigeuner und Behinderte für minderwertig und vergaste sie. Heute entsetzt man sich zurecht über diese Übel, aber dennoch hält man ungeborenes Leben für minderwertig und glaubt, frei darüber verfügen zu dürfen. Da aber jedes Leben gleich viel wert ist, hat nicht ein Mensch das Recht, über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden, ganz gleich, ob dieses schon geboren oder noch im Mutterleib ist. Laut Artikel drei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch ein Recht auf Leben. Dieses Recht ist das fundamentalste, da es alles übrige erst möglich macht.

 

2.) Was ist gerecht?

Die Bedürfnispyramide von Maslow zeigt, wie man gerecht zwischen verschiedenen Gütern abwägt. Die dargestellten Güter haben verschiedene Wichtigkeitsgrade, wobei das Leben am grundlegendsten ist. Jeder Mensch hat eine solche Bedürfnishierarchie, also sowohl die Mutter als auch das Kind. Es ist nicht gerecht, etwas aus dem unteren Bereich eines anderen Menschen zu opfern, um sich selbst ein Bedürfnis aus dem oberen Bereich zu erfüllen. Man hat zum Beispiel nicht das Recht, sich selbst zu verwirklichen (Ausbildung, Urlaub, Karriere), wenn dabei seinem Kind das grundlegendste Bedürfnis, nämlich das Leben, verweigert wird. Es dürfen also keine schrägen, sondern nur gerade Linien gezogen werden. Diese Überlegung lässt sich auf alle Abtreibungsgründe anwenden.

 

3.) Gehört Abtreibung zur Freiheit der Mutter?

Es liegt nicht in der Freiheit der Eltern, ihr Kind abzutreiben, denn die Freiheit des einen Menschen hört dort auf, wo die Freiheit des anderen beginnt. Eine Abtreibung verletzt nicht bloß die Freiheit einer anderen Person, sondern vernichtet sie völlig. Dem Kind wird dabei nicht nur die Freiheit geraubt, sondern auch das Leben, die Grundlage jeder Freiheit.

 

4.) Ist Abtreibung "Privatsache"?

Abtreibung ist also keine Privatangelegenheit und nicht nur eine Sache der Moral. Sie ist in erster Linie eine Ungerechtigkeit, weil dabei einem unschuldigen, gleichwertigen Menschen das Recht auf Leben verwehrt wird. Es genügt deswegen nicht, Abtreibung abzulehnen, sondern sie muss mit allen Kräften verhindert werden. Zum Vergleich: Ein betrunkener Mann schlägt auf ein Kind ein, das sich nicht helfen kann. Hier reicht es nicht, dagegen zu sein, sondern wir haben als Mitmenschen die Pflicht, dem Kind zu helfen, soweit es möglich ist.

 

5.) Können Männer mitreden?

Mann und Frau tragen die Verantwortung für das Kind gemeinsam. Weil die Mutter das Kind in ihrem Leib trägt, versucht sich der Vater oft elegant aus der Affäre zu ziehen, indem er ihr die Entscheidung alleine überlässt. Alleine gelassen zu werden, ist aber genau das, was die Mutter in dieser Situation am wenigsten braucht. Es ist die Pflicht eines Vaters, zu seinem Kind zu stehen, indem er die Mutter mit allen Mitteln unterstützt und bestärkt.

 

6.) Gibt es Ausnahmen?

Wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist?
Dank der modernen Medizin gibt es diesen Fall heutzutage in Österreich nicht mehr. Das heißt, eine direkte Abtreibung ist nie der einzige Weg, das Leben der Mutter zu retten.
Es gibt aber Krankheiten, die nur durch Therapien geheilt werden können, an denen das ungeborene Kind eventuell stirbt, z.B. Chemotherapie bei Krebs oder das Entfernen des Eileiters bei einer Eileiterschwangerschaft. Hier wird der Tod des Kindes nicht beabsichtigt, sondern nur als trauriger Nebeneffekt geduldet. Es ist die Aufgabe der Ärzte, alles mögliche zu tun, um beide Leben zu retten.

Wenn das Kind behindert ist?
Im zweiten Weltkrieg wurden Behinderte als "lebensunwert" betrachtet. Heute sollten wir jedoch aus diesem Irrtum gelernt haben und mehr denn je das gleiche Lebensrecht für Behinderte fordern.
Behinderte Kinder sind nicht nur eine Belastung, sondern oft auch eine Bereicherung. Durch ihre offene und fröhliche Art können zur Freude für die ganze Familie werden. Die Eltern und Geschwister lernen Opferbereitschaft und soziales Engagement. Eine Behinderung kann vor der Geburt nur sehr unsicher festgestellt werden.

  Ein Beispiel: Welchen Rat würdet ihr einer Familie mit folgender Vergangenheit geben: Der Vater hat Syphilis, die Mutter Tuberkulose. Die haben bereits vier Kinder; davon ist das Erste blind, das Zweite gestorben, das Dritte taubstumm und das Vierte tuberkulös wie die Mutter. Die Mutter erwartet ein fünftes Kind, die Eltern wären zu einer Abtreibung bereit, wenn ihr ihnen dazu ratet... Ihr seid der Meinung, das Kind sollte in diesem Fall abgetrieben werden? - Dann habt ihr soeben beschlossen, Beethoven zu töten...

 

Wenn die Mutter vergewaltigt wurde?
Ein Unrecht kann nicht durch ein anderes Unrecht gutgemacht werden. Bestraft werden muss der Täter und nicht das Kind, das am Verbrechen des Vaters keine Schuld trägt.
Für die Mutter kommt zum Trauma der Vergewaltigung ein zweites Trauma hinzu: Die Abtreibung. Eine betroffene Frau sagt: "Die Vergewaltigung habe ich noch verkraftet, aber die Abtreibung war zuviel."
Falls die Mutter das Kind nicht lieben kann, was nach Vergewaltigung immer wieder vorkommt, gibt es die Möglichkeit der Adoption. So wird dem Kind das Leben ermöglicht und der Mutter viel Leid erspart.

 

7.) Soll man Abtreibung bestrafen?

  • Bestraft werden soll nicht die Frau, sondern der Täter (in erster Linie also der Abtreiber). Somit wird die Kommerzialisierung der Abtreibung verhindert.
  • Ziel der Strafe ist nicht Rache, sondern Schutz. Jedes menschliche Leben hat den gleichen Wert, darum soll auch jedes menschliche Leben vor dem Gesetz gleich geschützt sein. Wenn der Mord an einem geborenen Menschen bestraft wird, muss gleiches für den Mord an einem Ungeborenen gelten.
  • Die Strafe schützt nicht nur das Kind, sondern auch die Mutter, die sich auf das Gesetz stützen kann, wenn die Umwelt auf Abtreibung drängt.

"Meine Mutter und mein damaliger Freund haben mich buchstäblich zum Arzt geschleift. Nun ist mein Baby tot! Wer schützt uns Frauen vor Gewalt, wenn wir schwanger werden?" - Zitat einer betroffenen Frau.

 

"Zurück zu den Engelmacherinnen???!!!"
 

Das Zahl der Frauen, die durch illegale Abtreibungen verletzt oder gar getötet wurden, wird von den Abtreibungsbefürwortern maßlos übertrieben. Dr. Nathanson, der sich in den USA massiv für die Legalisierung der Abtreibung eingesetzt hat, gesteht seine eigene Vorgangsweise:

  "Wir wussten, dass die Gesamtzahl der illegalen Abtreibungen in den USA jährlich etwa 100.000 betrug. Die Anzahl aber, die wir wiederholt - wiederholt! - an die Öffentlichkeit und an die Medien weitergaben, war eine Million ... Wir wussten ebenfalls, dass die Zahl der Frauen, die in den USA jährlich bei illegalen Abtreibungen starben, zwischen 200 und 250 lag. Die Anzahl, die wir beständig wiederholten und an die Medien weitergaben, war 20.000."(Nathanson, Vortrag in Dublin)

 

Die Forderung, Abtreibung aus Sicherheitsgründen zu legalisieren, ist vergleichbar mit der Forderung Türschlösser zu verbieten, damit sich eventuelle Einbrecher beim Einstieg durch das Fenster nicht verletzen.

 

8.) Sind wir überbevölkert?

Die Industrieländer verzeichnen einen beunruhigenden Geburtenrückgang. Um die Bevölkerungzahl konstant zu halten, sind mehr als zwei Kinder pro Frau notwendig. Der österreichische Durchschnitt liegt aber bei etwa 1,2 Kindern, was zu einer Umkehrung der Bevölkerungspyramide führen wird. Eine Überalterung der Gesellschaft und die einhergehenden sozialen und finanziellen Probleme sind abzusehen.

In den Entwicklungsländern ist folgendes zu beachten:

  • Die Fruchtbarkeitsrate nimmt in jedem Land der Welt ab. Die dafür verantwortlichen Faktoren sind die Bildung der Frau und die Zunahme des Wohlstandes. Laut UNO wird sich die Bevölkerungszahl bei 9 Mrd. einpendeln.
  • Das Wachstum der Nahrungsmittelproduktion (2,1%) ist größer als das Bevölkerungswachstum (1,7%). Nahrungsmittel und Ressourcen reichen für alle, wenn sie gerecht verteilt werden.
  • Hungersnöte werden hauptsächlich durch Kriege und korrupte Regierungen verursacht.
  • Was die Dritte Welt braucht, sind nicht Abtreibung und Verhütung, sondern Bekämpfung der Armut durch gute Entwicklungshilfe und Ausbildung. So wird das Problem an der Wurzel behandelt und die Fruchtbarkeitsrate dämmt sich von selbst ein.

 

 

9.) Was sagt die Kirche zur Abtreibung?

Ist die Lehre der Kirche biblisch?
Die Bibel lehrt, dass dem Menschen seine Würde bereits vor der Geburt zuteil wird:

  "Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt." (Jer 1,5) "Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen." (Ps 139,15)

Warum ist die Kirche so eindeutig?
Seine Würde hat sich der Mensch nicht selber zugelegt. Sie entspringt der Tatsache, dass er als einziges Lebewesen nach dem Abbild Gottes geschaffen ist. Im Augenblick der Empfängnis schafft Gott für jeden Menschen eine unsterbliche Seele. Jeden Menschen stattet Gott mit der Fähigkeit aus, ihn zu erkennen und zu lieben. Für jeden Einzelnen ist Christus am Kreuz gestorben. Mit jedem Menschen hat er einen Plan. In diesem Kontext ist das fünfte Gebot "Du sollst nicht morden" verständlich. Wir haben nicht das Recht, über das Leben eines anderen Menschen, der uns an Würde gleich ist, zu verfügen. Darum muss der Mensch in allen Stadien seines Lebens als heilig und unantastbar respektiert werden, wie Johannes Paul II in seiner Enzyklika Evangelium Vitae hervorhebt.

Wie wird Abtreibung von der Kirche bestraft?
Die Kirche verhängt über alle, die an einer Abtreibung beteiligt sind, die Strafe der Exkommunikation. Das Urteil muss im Fall der Abtreibung nicht eigens ausgesprochen werden, sondern tritt mit dem Begehen der Tat automatisch in Kraft. Exkommunikation heißt, dass über die betroffene Person eine "Sperre" verhängt wird, welche sie am Empfang der Sakramente und an der Ausübung kirchlicher Ämter hindert. Sobald der Täter seine Schuld einsieht und sich einem Beichtpriester anvertraut, kann dieser jedoch die "Sperre" lösen und die Lossprechung erteilen.

 

 

 

 

 

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