Abtreibung

Rechtslage

 

 

 

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Österreich im Detail

 

Paragraph 96 des Strafgesetzbuches (StGB) sieht bei einem Schwangerschaftsabbruch für den Täter (z.B. Arzt) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren und für die Mutter von bis zu einem Jahr vor. Laut Paragraph 97 ist die Tat jedoch nicht strafbar,
"wenn der Schwangerschaftsabbruch

  1. innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft

  2. nach vorhergehender ärztlicher Beratung

  3. von einem Arzt

vorgenommen wird."

 

 

In folgenden Fällen ist Abtreibung sogar bis zur Geburt straffrei:

  • Wenn nur durch den Abbruch eine ernste Gefahr für das Leben oder ein schwerer Schaden für die körperliche und seelische Gesundheit der Mutter abgewendet werden kann.

  • Wenn ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein wird.

  • Wenn die Mutter zur Zeit der Empfängnis unmündig, also unter 14 war.

 

Die Probleme der Fristenregelung sind unter anderem folgende:

  • Das ungeborene Kind ist in den ersten drei Monaten vogelfrei. Dies ist ein Verstoß gegen das Recht auf Leben jedes Menschen und ermöglicht die enorme Anzahl an Abtreibungen.

  • Fahrlässige Abtreibung ist nicht strafbar. Der Arzt kann also sagen, er hätte nur ein behindertes Kind eliminieren wollen.

  • Die vom Gesetz verlangte ärztliche Beratung kann von jedem beliebigen Arzt durchgeführt werden, z. B. auch vom Abtreiber selbst, der an der Abtreibung verdient.

  • Es gibt keine Statistiken, was eine anonyme Motivforschung und konkrete Hilfeleistung erschwert.

  • Das Abtreibungsgesetz verursacht eine Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung. Je länger das Gesetz in Kraft ist und als 'normal' gilt, desto mehr schwindet das Unrechtsbewusstsein.

 

 

 

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