Abtreibung
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Paragraph 96 des
Strafgesetzbuches (StGB) sieht bei einem Schwangerschaftsabbruch für den
Täter (z.B. Arzt) eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren und für die Mutter von bis zu einem Jahr vor. Laut Paragraph 97 ist
die Tat jedoch nicht strafbar,
"wenn der Schwangerschaftsabbruch
-
innerhalb der ersten drei
Monate nach Beginn der Schwangerschaft
-
nach vorhergehender
ärztlicher Beratung
-
von einem Arzt
vorgenommen wird."
In folgenden Fällen ist
Abtreibung sogar bis zur Geburt straffrei:
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Wenn nur durch den Abbruch
eine ernste Gefahr für das Leben oder ein schwerer Schaden für die
körperliche und seelische Gesundheit der Mutter abgewendet werden kann.
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Wenn ernste Gefahr besteht,
dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein wird.
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Wenn die Mutter zur Zeit der
Empfängnis unmündig, also unter 14 war.
Die Probleme der
Fristenregelung sind unter anderem folgende:
-
Das ungeborene Kind ist in
den ersten drei Monaten vogelfrei. Dies ist ein Verstoß gegen das Recht
auf Leben jedes Menschen und ermöglicht die enorme Anzahl an
Abtreibungen.
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Fahrlässige Abtreibung ist
nicht strafbar. Der Arzt kann also sagen, er hätte nur ein behindertes
Kind eliminieren wollen.
-
Die vom Gesetz verlangte
ärztliche Beratung kann von jedem beliebigen Arzt durchgeführt werden,
z. B. auch vom Abtreiber selbst, der an der Abtreibung verdient.
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Es gibt keine Statistiken,
was eine anonyme Motivforschung und konkrete Hilfeleistung erschwert.
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Das Abtreibungsgesetz
verursacht eine Bewusstseinsänderung in der Bevölkerung. Je länger das
Gesetz in Kraft ist und als 'normal' gilt, desto mehr schwindet das
Unrechtsbewusstsein.
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